Betreuungsverfügung

Ein bestellter rechtlicher Betreuer vertritt Sie in festgelegten Aufgabenbereichen. Er wird von einem Betreuungsgericht bestellt. Er unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichts.

Vor allem wenn eine Vorsorgevollmacht für Sie nicht in Betracht kommt, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll. Sie können anordnen, dass ein bestimmter Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll. Sie können andererseits ausschließen, dass eine bestimmte Person Ihr Betreuer wird.

Das Betreuungsgericht darf grundsätzlich nicht von Ihren Anordnungen abweichen.