Testament

Das Testament ist Ihre letztwillige Verfügung. Sie können dieses für sich allein als eigenhändiges privatschriftliches Testament errichten oder als gemeinschaftliches Testament mit Ihrem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Auch ein notariell errichtetes Testament oder ein Erbvertrag kommt in bestimmten Konstellationen in Betracht.

Ohne eine sog. letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, die in vieler Hinsicht Überraschungen bergen kann:

Sind Sie z.B. verheiratet und haben Kinder, so erbt Ihr Ehegatte im Fall der Zugewinngemeinschaft die Hälfte neben den Kindern als Erben 1. Ordnung, die in entsprechenden Quoten die andere Hälfte Ihres Vermögens erben. Neben Verwandten der 2. Ordnung, d.h. Ihren Eltern oder Ihren Enkelkindern, erbt Ihr Ehegatte ¾.

Viele überrascht dieses Ergebnis: Insbesondere, dass der Ehegatte über das meist gemeinsam erarbeitete Gesamtvermögen nicht allein verfügen kann. Ohne testamentarische Regelung bildet er mit den übrigen erbberechtigten Verwandten eine sog. Erbengemeinschaft. Er muss das Erbe entsprechend mit diesen aufteilen. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass der Ehegatte eine gemeinsam erworbene Immobilie nicht halten kann. Er muss sie vielmehr verkaufen, um die Miterben auszuzahlen.

Mit einem Testament können Sie Verfügungen treffen, die abweichend von den gesetzlichen Regelungen Ihren Wünschen entsprechen.

Insbesondere Pflichtteilsrechte oder Erbschaftssteuern können Anlass sein, sich frühzeitig mit seinem Testament auseinanderzusetzen, um ggfls. auch schon zu Lebzeiten Teile seines Vermögens rechtzeitig auf die geplanten Erben zu übertragen und somit die Pflichtteilsrechte bestimmter Verwandter oder Steuern zu reduzieren.

Neben der Einhaltung der besonderen formellen Anforderungen an ein Testament, ist es bei der Testamentserrichtung sehr wichtig, dieses rechtlich präzise abzufassen. Alltagssprache und juristische Sprache weichen im Erbrecht teilweise erheblich voneinander ab. Dadurch entstehen nach dem Erbfall häufig Interpretationsfragen. Diese können zu sehr belastenden Streitigkeiten in der Familie und der kostspieligen Einschaltung der Gerichte führen.

Wenn Sie die vorgenannten Fallstricke vermeiden wollen, so lohnt sich in jedem Fall eine anwaltliche Beratung und die Erstellung eines anwaltlichen Testamentsentwurfs.