Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden wollen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, eine Entscheidung zu treffen oder Ihren Willen zu äußern.

In erster Linie richtet sich die Patientenverfügung somit an Ihre behandelnden Ärzte und gibt Richtlinien für Ihre Behandlung vor u.a.

  • in welchen Situation wünschen Sie eine Behandlung?
  • soll eine Behandlung mit allen Mitteln, die Ärzten zur Verfügung stehen, verfolgt werden?
  • sollen bestimmte Behandlungen ausgeschlossen sein?
  • welche Bedeutung hat Schmerzfreiheit für Sie?

 

Darüber hinaus richtet sich die Patientenverfügung auch an Ihren Vorsorgebevollmächtigten alternativ an Ihren Betreuer. Sollte der behandelnde Arzt Ihre Wünsche nicht befolgen, so hat der Vorsorgebevollmächtigte oder Betreuer für die Umsetzung Ihrer Patientenverfügung Sorge zu tragen.

Durch die Patientenverfügung können Sie somit selbstbestimmt Einfluss nehmen und – darüber hinaus – Ihren behandelnden Ärzten und den Angehörigen helfen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.