Vorsorgevollmacht

In Ihrer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten regeln soll, sollten Sie hierzu einmal nicht mehr in der Lage sein – etwa nach einem Unfall, aufgrund einer ernsten Erkrankung oder im hohem Alter. Sie können eine oder ggfls auch mehrere Personen Ihres Vertrauens bestimmen, die dann als Ihr Vertreter handeln dürfen. Auch Ihre nächsten Angehörigen – Ehepartnerin, Ehepartner oder Kinder – sind von Gesetzes wegen nicht automatisch ihre Vertreter. Sie benötigen vielmehr eine solche Vollmacht, um für Sie rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu dürfen.

Vorsorge ist Fürsorge – für Ihre Familie und/oder für Ihr Unternehmen. Durch eine Vorsorgevollmacht erleichtern Sie Ihren Familienangehörigen und Freunden Entscheidungen für Sie mit Entschlossenheit und nach Ihren Wünschen umzusetzen. Sie reduzieren zugleich das Potential für Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern.

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht machen Sie die gerichtliche Anordnung einer gesetzlichen Betreuung überflüssig.

Durch eine Unternehmervorsorgevollmacht geben Sie Ihren Mitarbeitern und Ihrem Unternehmen die Chance auch in Ihrer Abwesenheit das Unternehmen in Ihrem Sinne fortzuführen.

Als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht empfiehlt sich auch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Ihnen und der von Ihnen bevollmächtigten Person. Darin können Sie weitere Details festlegen. Dabei handelt es sich um eine sog. Innenvereinbarung, die bei einer externen Vertretung nicht vorgelegt werden muss. Sie erlaubt es daher, auch sehr persönliche Wünsche gegenüber der bevollmächtigten Person zu adressieren. Dies kann Anweisungen zur persönlichen Pflege, Umgang mit Haustieren, zur Verwaltung des eigenen Vermögen und vieles mehr umfassen.